Nachschulung bei Verkehrsauffälligkeit und für Probeführerscheinbesitzer/-innen bei Verkehrsverstössen
  • Nichtanhalten nach einem Verkehrsunfall
    (§4 Abs. 1 lit. a StVO).

  • Fahren gegen die Einbahnstraße
    (§7 Abs.5 StVO)

  • Übertretung eines absoluten Überholverbotes (§16 Abs. 1 lit. a bis d StVO).

  • Verletzung des Vorranges (§19 Abs. 7 StVO).

  • Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet (mit Messgeräten festgestellt).

  • Gerichtsverfahren gemäß §§ 80.81 oder §§ 88 StGB (Fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung).

  • Überschreitung der 0,1‰-Grenze.
Ihre go & drive helpline: +43 (0) 664 241 61 33 von 08:00 - 22:00 Uhr