Nachschulung bei Verstößen gegen
die Alkohol – oder Drogenbestimmung
  • KraftfahrzeuglenkerInnen, welche innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren wiederholt mit einer Alkoholisierung zwischen 0,8 ‰ und 1,2 ‰ ein Fahrzeug lenkten

  • KraftfahrzeuglenkerInnen, welche mit einer Alkoholisierung von 1,2 ‰ und mehr ein Fahrzeug lenkten

  • ProbeführerscheinbesitzerInnen, welche gegen die für sie geltende 0,1 ‰ Grenze verstoßen haben

  • KraftfahrzeuglenkerInnen, welche ein Fahrzeug unter einer Beeinträchtigung von Sucht- oder Arzneimitteln lenkten
Ihre go & drive helpline: +43 (0) 664 241 61 33 von 08:00 - 22:00 Uhr